Neue Meningokokken-Impfungen - aktuelle Information für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Meningokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen wie Hirnhautentzündung verursachen können. Solche Erkrankungen sind in Deutschland selten, verlaufen häufig dann aber schwer und können innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Die Impfempfehlungen wurden durch die Ständigen Impfkommission (STIKO) erweitert, v.a. für Säuglinge und Jugendliche.
Was sind Meningokokken?
Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, zum Beispiel beim Husten, Niesen oder engen Kontakt wie Küssen. Viele Menschen tragen die Bakterien im Nasen-Rachen-Raum, ohne selbst krank zu werden. In seltenen Fällen können sie jedoch schwere Erkrankungen auslösen, zum Beispiel:
- Hirnhautentzündung (Meningitis)
- Blutvergiftung (Sepsis)
- schwere Komplikationen mit bleibenden Schäden
Aktuelle Impfempfehlungen im Überblick
Impfung gegen Meningokokken B im Säuglingsalter
Die STIKO empfiehlt eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Gruppe B bereits im ersten Lebensjahr, da die Serogruppe B für viele Erkrankungen bei kleinen Kindern verantwortlich ist. Die Impfung wird 3-mal durchgeführt, und zwar idealerweise im 2., 4. und 12. Lebensmonat. Bei bisher nicht geimpften Kindern kann die Impfung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (also bis 1 Tag vor dem 5. Geburtstag) nachgeholt werden.
Standardimpfung für Jugendliche (Meningokokken ACWY)
Seit 2026 empfiehlt die STIKO zusätzlich eine Standardimpfung gegen Meningokokken ACWY für Jugendliche. Dafür fällt die bisher praktizierte Impfung gegen die Serogruppe C im Kleinkindalter weg. Der Impfstoff gegen die Serogruppen ACWY ist keineswegs unbekannt, sondern wurde bisher in Deutschland als Reiseimpfung sowie für Patienten mit bestimmten Immundefekten sowie besonders gefährdetes medizinisches Personal angeboten.
Empfohlen nach den neuesten STIKO-Empfehlungen ist eine einmalige Impfung zwischen 12 und 14 Jahren. Wir werden die natürlich im Rahmen der Jugendvorsorgeuntersuchung J1 anbieten, wo wir ohnehin Impflücken schließen und auch die Grundimmunisierung gegen das Humane Papillomavirus HPV empfehlen.
Wenn die Impfung im empfohlenen Alter nicht durchgeführt wurde, kann sie bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (also 1 Tag vor dem 25. Geburtstag) nachgeholt werden.
Kostenübernahme und Terminvereinbarung
Für gesetzlich Versicherte halten wir den Impfstoff für beide Impfungen in der Praxis über den sog. Sprechstundenbedarf vor. Hier gilt wie für alle Impfungen: Termin vereinbaren über Telefon-KI "Klara", E-Mail oder über die Online-Terminbuchung bei Clickdoc über unsere Webseite und angeben, welche Impfung ihr möchtet.
Privat Versicherten stellen wir im Vorfeld ein Rezept über den Impfstoff aus. Dieser kann dann in der Apotheke besorgt werden, gerne auch mit Lieferung an unsere Praxis. Dann steht auch hier einer Terminvereinbarung für die Impfung nichts im Wege.