Praxis von A-Z: V wie Videosprechstunde
Gerade für kurze Besprechungen, die keinen direkten Körperkontakt erfordern, sind Videosprechstunden in unserer Praxis eine große Bereicherung. Wir nutzen sie für unsere eigenen PatientInnen bereits seit den Pandemiejahren, und haben unser Angebot auch für "DocOnline" ausgebaut, einem Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der sowohl tagsüber wie auch im Bereitschaftsdienst über die Telefonnummer 116117 Videosprechstunden anbietet.
Für welche Zwecke eignen sich Videosprechstunden?
Grundsätzlich für alle Angelegenheiten, wo der Schwerpunkt auf dem Gespräch liegt, also:
- Laborbesprechungen
- Erläuterung von externen Befunden oder Krankenhausberichten
- sozialmedizinische Themen
- psychosomatische Grundversorgung
Aber auch bei der kurzfristigen Abklärung in der Akutsprechstunde ist ein Video hilfreich:
- wenn nur eine Krankmeldung benötigt wird
- die elektronische Ausstellung von Rezepten genügt
- oder aber durch den kurzen Online-Kontakt geklärt werden kann, ob eine körperliche Untersuchung durch die Ärztin indiziert ist
So können wir insbesondere in der Infektzeit unsere anderen Patienten und auch unser Team vor Ansteckung schützen - und die Erkrankten brauchen sich nicht in die Praxis "schleppen".
Was geht nicht online?
Vieles kann man online klären und veranlassen. Gerade die e-Rezepte und die elektronische Krankschreibung erleichtern hier eine ganze Menge. Aber:
- Um Komplikationen auszuschließen, ist dann manchmal halt doch ein persönlicher Arztbesuch wichtig: zur körperlichen Untersuchung, für eine Blutentnahme oder apparative Diagnostik wie EKG oder Ultraschall brauchen wir Sie hier vor Ort.
- Insbesondere bei einer verlängerten Krankheitsdauer oder schweren Symptomen genügt das reine Gespräch unter keinen Umständen.
- Elektronische Krankschreibungen per Video sind bei Neupatienten nur 3 Tage lang erlaubt und bei Bestandspatienten maximal 7 Tage - dann ist ein Praxisbesuch unabdingbar.
- Ist eine Videosprechstunde möglich, fällt eine telefonische Krankschreibung flach (unfair, aber Gesetz).
Und wirtschaftliche Gründe gibt es auch:
- Bei einem reinen Videokontakt pro Quartal bekommen wir als Praxis 25 % vom Honorar abgezogen.
- Im ärztlichen Bereitschaftsdienst sind es 10 %, die uns im Honorar gekürzt werden - und viele zusätzliche Ziffern vom persönlichen Bereitschaftsdienst dürfen wir dann auch nicht setzen. Auch unfair und kaum zu begreifen, aber aktuell Gesetz.
- Die Gesundheitskarte benötigen wir aber trotzdem persönlich (außer über DocOnline) - und hier laufen wir unseren Bestandspatienten leider oft wochenlang hinterher...
Daher entscheidet unser Team, ob eine Videosprechstunde im individuellen Fall angeboten werden kann oder nicht. Und aus diesen Gründen ist sie auch nicht einfach so online in unserem Terminsystem Clickdoc buchbar.
Die Videosprechstunde wird von unseren Patienten sehr positiv wahrgenommen. Wir haben damit überwiegend gute Erfahrungen gemacht und freuen uns, dass sie bei Ihnen so gut ankommt.